Die Seite der Bürgerinitiative Städtischer Sportplatz hat eine neue Heimat im Internet mit den wichtigsten Informationen und Artikeln zum Thema. Falls ihr noch Informationen, Links, Bilder, etc. habt, die hier zum Thema Städtischer Sportplatz / Nel Mezzo fehlen, sendet uns diese Infos per Mail bitte an: nelmezzo@gmx.de

Bürgerversammlung noch im Februar

Die erste von zwei Bürgerversammlungen, die der Geislinger Gemeinderat beschlossen hat, findet am Mittwoch, 24. Februar, ab 19 Uhr im Kapellmühlsaal statt. Diesen Termin gab Oberbürgermeister Wolfgang Amann gestern bekannt. Bei der Versammlung wird über das geplante Einkaufszentrum auf dem Städtischen Sportplatz informiert.

Geislinger Zeitung

Das Großprojekt füllt dicke Aktenordner

4. Februar 2010 Bürgerinitiative 1 Kommentar
So soll das Einkaufszentrum "Nel Mezzo" (zu deutsch: In der Mitte) aussehen. Umfangreiche Planungen gingen dem jüngst erteilten Okay für den Bebauungsplan voraus. Quelle: www.swp.de

So soll das Einkaufszentrum "Nel Mezzo" (zu deutsch: In der Mitte) aussehen. Umfangreiche Planungen gingen dem jüngst erteilten Okay für den Bebauungsplan voraus. Quelle: www.swp.de

Als der Geislinger Gemeinderat jüngst mit Zweidrittelmehrheit den Satzungsbeschluss zum Sondergebiet Städtischer Sportplatz fasste, war die Beratungsunterlage, die jeder Stadtrat, wenn auch ziemlich klein gedruckt, in Händen hielt, überaus umfänglich. Auf 127 Seiten waren 31 Stellungnahmen dokumentiert, in denen Träger öffentlicher Belange (Behörden und Kommunen) und Einzelpersonen ihr Einverständnis oder ihren Widerspruch, ihre Bedenken oder Anregungen zum Nel Mezzo-Einkaufszentrum schriftlich vorbrachten. Das Ganze als Synopse: Neben jedem Einwand standen die Entgegnungen der Projektplaner.

Zum Bebauungsplan wurden außerdem fünf Gutachten erarbeitet – das Auswirkungsgutachten der GMA prüfte ab, ob die neuen Ladengeschäfte zu einem ruinösen Wettbewerb mit dem bestehenden Fachhandel führen. Hinzu kamen ein Verkehrsgutachten, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine verfahrensrechtliche Prüfung und schalltechnische Untersuchung. Auf noch mal 15 Seiten fasste das Planungsbüro die Quintessenz zusammen.

Im Folgenden einige kleine Auszüge aus dem Kompendium.

Historischer Grund

Womöglich stößt man bei den Bauarbeiten auf historische Zeugnisse. Der Kreisarchäologe schreibt: “Im unmittelbaren Umfeld des Städtischen Sportplatzes sind zahlreiche Fundplätze ur- und frühgeschichtlicher sowie mittelalterlicher Zeitstellung bekannt. Es ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der geplanten Bodeneingriffe archäologische Funde oder Befunde zutage treten.”

Und die Fledermäuse

Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden akribisch Gehölze und Pflanzen (33) namentlich (einschließlich des lateinischen Fachnamens) aufgelistet, außerdem die Vogelarten. Mehrere Begehungen des Areals fanden statt. Dazu heißt es unter anderem: “Während bei der ersten Begehung am 19.03.2009 lediglich Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Buchfink, Haustaube, Rabenkrähe und Zaunkönig als potenzielle Brutvögel des Plangebiets und seiner näheren Umgebung vorgefunden wurden, konnten im Rahmen von drei Nachbegehungen durch Frau Köpf (Geislingen) im Mai und Juni 2009 noch weitere Vogelarten festgestellt werden (insgesamt 14). Aus der Gruppe der ebenfalls artenschutzrechtlich relevanten Fledermäuse wurden dabei von Frau Köpf Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii) sowie Zwerg- und /oder Mückenfledermäuse (Pipistrellus sp.) bei der Jagd über der Rohrach beobachtet bzw. mittels Detektornachweis bestimmt.”

Ein, zwei Seiten weiter heißt es dann aber doch als Fazit: “Aus zoologischer Sicht beherbergt das Plangebiet ausschließlich weit verbreitete Arten.”

Schriftlich vermerkt ist von Fledermausexpertin Christine Köpf, dass die Pappeln Fledermäusen sicher auch Nisthöhlen bieten würden und dass alle Fledermausarten streng geschützt sind.

IHK: Drittes Zentrum

Kritisch fällt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer aus: “Das Gebiet des Städtischen Sportplatzes stellt sich als eigenständiges drittes Zentrum dar. Die genannte ,Scharnier- und Brückenfunktion zwischen den beiden innerstädtischen Zentren wird dem neuen Zentrum nicht ohne Weiteres zukommen. Erst durch eine attraktive Verbindung zum Zentrum Sternplatz durch entsprechende Ladengeschäfte, gestalterische Aufwertung und einer Beruhigung der B10 könnte von einer Scharnierfunktion gesprochen werden. Derzeit wird die Distanz von ca. 500 m vom Sternplatz zum neuen Einkaufszentrum entlang der wenig attraktiven B10 wohl kaum als Fußweg angenommen. Die Distanz zur Oberstadt ist ohnehin so groß, dass diese als eigenständiges Zentrum empfunden wird.” Bliebe das Nel Mezzo als Insel ein weiteres Zentrum, sei es mit 9500 Quadratmetern Verkaufsfläche wohl nicht attraktiv genug, um dauerhaft erfolgreich zu sein, meint die IHK. Sie schlug überdies vor, die Flächen für Textilfachmärkte im Nel Mezzo “deutlich zu reduzieren, eine Verkaufsfläche von 3000 qm scheint uns eher angemessen.” Der Gemeinderat lehnte das mehrheitlich ab und legte 3700 qm fest.

Anwohner-Einspruch

Mehrere Anwohner der Albwerkstraße erhoben in einem gemeinsamen Schreiben Einspruch gegen das geplante Einkaufszentrum in ihrer Nachbarschaft. Sie befürchten Lärm, Verkehr, bauliche Beeinträchtigungen durch eine Lärmschutzwand und eine massive Wertminderung ihrer Wohnlage. Sie schreiben: “Wir sind die von Herrn Gölz in der Gemeinderatssitzung am 22.07.09 genannten ,armen Schweine, die dann hinter der ,Klagemauer leben müssen. Uns wird Licht, Luft, Raum und eine ruhige Wohnlage genommen. Die gesamte Wohnqualität der bisherigen grünen Oase entfällt. . . Wer möchte nach dem Bau des EKZ und der Schallschutzmauer noch in den Gebäuden der Albwerkstraße leben??? Herr Amann vielleicht??? Die Gebäude verlieren den gesamten Wert als Wohngebäude in ruhiger Lage.”

Ein Anwohner nahm einen Anwalt, der einen umfangreichen Schriftsatz verfasste. Er zweifelt jedes einzelne Gutachten an, alle seien fehlerhaft und gingen von falschen Voraussetzungen aus.

Emotionslos, formal und doch sehr konkret sind die Entgegnungen des Planungsbüros dazu. Dessen Fazit: “Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bebauungsplan die Belange des Immissionsschutzes gegenüber dem Anwesen Albwerkstraße 8 bereits ausführlich und ausreichend gewürdigt hat.”

Der Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, wie berichtet, den Bebauungsplan als Satzung – bei sieben Gegenstimmen der GAL und der SPD. Die Stadträte von CDU und Freien Wählern stimmten ebenso für den Bau des Nel Mezzo wie Dr. Hansjürgen Gölz als einziger SPD-Stadtrat und Oberbürgermeister Wolfgang Amann. Er ist der nachdrücklichste Verfechter der Sportplatzbebauung. Das privatwirtschaftliche Projekt bedeutet Investitionen von rund 20 Millionen Euro.

Roderich Schmauz, Geislinger Zeitung

Zum Satzungsbeschluß des Bebauungsplans “Städtischer Sportplatz”

Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan hat das Geislinger Nel-Mezzo-Projekt den Gemeinderat abschließend passiert. Da sich das Baugesuch passgenau am Bebauungsplan orientiere, werde es nicht mehr im Gemeinderat beraten, sondern falle zur Genehmigung in die Zuständigkeit der Baurechtsbehörde. Darauf weist deren Chef Peter Lecjaks hin. In unserer gestrigen Ausgabe waren wir fälschlicherweise davon ausgegangen, dass das Baugesuch noch im Gemeinderat beraten wird.

Geislinger Zeitung

Stadt vernichtet mutwillig Eigentum

Zum geplanten Einkaufszentrum Nel Mezzo in Geislingen

Ein Edelkaufhaus mit Kultstatus und Magnetwirkung wurde vorgetäuscht und jetzt sind im neuen Nel Mezzo 4000 Quadratmeter Lebensmittel-Discount und Food aller Art der absolute Renner. Was für ein qualitativer Absturz. Die Holländer haben ganze Arbeit geleistet.
Der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat ist es inzwischen Wurst, was da verkauft wird. Hauptsache, es steht endlich ein Betonbunker auf dem Sportplatz.
Bananen und Müsli im Angebot ist doch auch was. Obwohl das zusätzlich in dieser Stadt niemand braucht.
Die am Sportplatz entstehenden Arbeitsplätze werden an einer anderen Stelle in dieser Stadt wegfallen und Folgendes ist absehbar: Die Stadt wird für die Anpassung der Infrastruktur rund um den Sportplatz mehr Geld ausgeben als der Schnäppchenverkauf einbringt. Die Folgekosten durch Verkehrsstau, Feinstaub, Müll und Szenenrandale bleiben an der Stadtkasse hängen.
Das Ganze ist die mutwillige Vernichtung von öffentlichem Eigentum und die massive Reduzierung von Lebensqualität in dieser Stadt. Das alles ohne die geringste Aussicht auf einen Gegenwert.
In ein paar Jahren werden alle die, die solche Beschlüsse gefasst haben, aufrichtig beteuern, so haben wir das nicht gewollt. Und die Schulden wachsen weiter in der Stadtkasse. Den Holländern ist so eine Art Gehirnwäsche gelungen.

Erwin Bühler, Geislingen
Geislinger Zeitung

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Satte Mehrheit für Nel Mezzo

Mehrere Stunden hat der Geislinger Gemeinderat gestern über das Einkaufszentrum Nel Mezzo beraten. Foto: Markus Sontheimer Quelle: www.swp.deDie geplante Einkaufsgalerie Nel Mezzo auf dem Städtischen Sportplatz in Geislingen hat gestern die vorletzte wichtige Hürde im Gemeinderat genommen. Er beschloss den Bebauungsplan als Satzung.

Mehrstündige kontroverse Diskussionen führte gestern der Geislinger Gemeinderat zu dem auf dem Städtischen Sportplatz geplanten Einkaufszentrum. Bevor der Bebauungsplan genehmigt wird, soll die Stadt eine Bürgerversammlung einberufen. Diesen Antrag hatte die GAL gestellt. Ihr Fraktionschef Bernhard Lehle argumentierte, das Nel-Mezzo-Projekt interessiere die Einwohner sehr, man werde als Stadtrat häufig darauf angesprochen. Da sei es guter Stil, wenn die Stadt den Bürgern erläutere, was nun genau geplant sei, da sich seit der ersten Planung viel geändert habe. Oberbürgermeister Wolfgang Amann verwies hingegen auf eine achtseitige stichwortartige Auflistung aller Bürgerinformationen und Zeitungsberichte zum Nel Mezzo: “Kein Vorhaben in der Geschichte Geislingens war offener und transparenter”. Viele Informationen seien aber hart erkämpft worden, wandte Thomas Reiff (SPD) ein. “So hinterfragt und abgewogen war noch kein Thema”, pflichtete FW-Chef Roland Funk wiederum dem OB bei. Aus der Bevölkerung werde man oft dazu angesprochen, meinte Funk, aber mit dem Tenor: Wann ist denn endlich Baubeginn? Gegen “durchsichtige Verzögerungsmanöver” der Nel-Mezzo-Gegner sprach sich CDU-Fraktionschef Holger Scheible aus. Der GAL-Antrag fand sieben Befürworter, 15 Stadträte und der OB stimmten mit Nein.

Damit war der Weg frei zur abschließenden Beratung des Bebauungsplans. Mit dessen Erarbeitung hatte Nel-Mezzo-Investor Ten Brin- ke ein Planungsbüro beauftragt. Deren Mitarbeiterin Nina Späth erläuterte nun, welche ihres Erachtens eher marginalen Punkte sich seit der Auslegung geändert haben. Seitdem wurden Gutachten eingeholt, viele Träger öffentlicher Belange gehört und Einwendungen von Bürgern berücksichtigt. Die Änderungen im Bebauungsplan seien allesamt Reduzierungen gegenüber der ersten Planung: So ist Dreigeschossigkeit nur noch direkt am Winkel B 10/ Werkstraße erlaubt; die Schallschutzwand muss begrünt werden; die Rohrach wird renaturiert; ein Bereich jenseits der Rohrach, vorher Parkplatz, ist nun Grünfläche.

Die Haupteinwände:

Der Standort ist falsch gewählt: Er erfülle gerade das Integrationsgebot, er liege nicht auf der grünen Wiese, sondern ziehe Kaufkraft in die Innenstadtlage, meinte Späth.

Das Nel Mezzo ist als Bauwerk zu groß: Es entspreche in seiner Dimensionierung der Umgebungsbebauung, sagte Späth.

Die Handelsflächen im Nel Mezzo sind nicht verträglich mit dem bestehenden Geislinger Einzelhandel: Das GMA-Gutachten belege das Gegenteil, sagte Späth. Das Nel Mezzo stärke die Innenstadt. Die Textilflächen werden nach Empfehlung des GMA-Gutachtens auf 3700 Quadratmeter beschränkt.

Ein Gutachten belegt, dass der Bau des Nel Mezzo auch bei einem hundertjährigen Rohrach-Hochwasser zu keiner Überschwemmung der Umgebung führt.

Ein Verkehrsgutachten belegt, dass alle Straßen und Knotenpunkte beim Nel Mezzo leistungsfähig genug sind. Nur zwischen 17 und 18 Uhr kommen Autos aus der Werkstraße erst in der zweiten Grünphase auf die B 10.

Um die Lärm- und Schallschutzgrenzwerte einzuhalten, wird eine Nachtanlieferung verboten. Zum Wohnhaus Richtung Albwerkstraße wird eine 6,50 Meter hohe Schallschutzmauer gebaut.

Stadträte der SPD und der GAL stellten viele kritische Fragen. Reiff verwies auf ein IHK-Ranking, wonach Geislingen bereits überdurchschnittlich Kaufkraft binde. Das widerspreche dem GMA-Gutachten. Er plädierte wie die IHK dafür, Textilflächen im Nel Mezzo auf 3000 Quadratmeter zu limitieren, fand aber keine Mehrheit. Die hohe Kaufkraftbindung erkläre sich durch die Neuwiesen und das WMF-Outlet, rückten dies der OB und GMA-Gutachter Beck zu recht. Es habe zugleich ein “Exodus” des Einzelhandels aus der Innenstadt stattgefunden.

Der Gemeinderat billigte schließlich mit 15 zu sieben Stimmen den Bebauungsplan. Letzter Beratungspunkt ist jetzt noch der Bauantrag.

Danach beschloss der Gemeinderat überraschend gleich zwei Bürgerinformationen: Ende Februar zur Nel-Mezzo-Planung und Ende Juni nochmal hierzu sowie zu den Erfahrungen mit dem neuen Festplatz in Altenstadt.

Info

Auf dem Städtischen Sportplatz, den die Stadt für 2,8 Millionen Euro verkauft, will der niederländische Investor Ten Brinke nach Plänen des Geislinger Architekten Klaus von Bock auf zwei Ebenen eine Einkaufsgalerie errichten mit C&A, Rewe und Lidl als Ankermietern sowie weiteren Markenanbietern und Shops. Investition: 22 Millionen.

Roderich Schmauz, Geislinger Zeitung

Terrassenförmig in die Höhe bauen

Zum geplanten Nel Mezzo auf dem Städtischen Sportplatz

Seit ich von dem Vorhaben „Nel Mezzo“ gehört habe, geht mir der Gedanke nicht mehr aus dem Kopf: Warum beschränkt man sich mit der Bebauung nicht mehr oder weniger auf die nördliche Hälfte des alten Sportplatzes, um die südliche Hälfte des Platzes weiter für kleinere Veranstaltungen (beispielsweise Pferdevorführungen) nutzen zu können.
Gleich nördlich des alten Sportplatzes stehen die Gebäude des Albwerks. Das Hauptgebäude hat drei unübersehbare Fensterfronten und zwei Dachgeschosse – denn die Sonnenkollektoren dort muss man auf dem großen Dach als weiteres Stockwerk zählen.
Das alte Lagerhaus nebenan, wird gerade renoviert und bleibt – zum Glück – erhalten. Es ist noch deutlich höher als die Gebäude des Albwerks. Die Wohnhäuser an der Werkstraße runter sind keine Hundehütten, sondern stattliche Häuser für Geislinger Verhältnisse. Die großen Bäume an der Rohrach entlang sind ähnlich hoch oder höher als das Albwerk und Lagerhaus und bleiben hoffentlich alle stehen!
Weshalb baut man dann auf dem Sportplatz auf begrenzter Fläche nicht auch in die Höhe?
Man könnte und sollte das Bauwerk nach Süden hin abstufen, damit man es wie eine Tribüne in einem Sportstadion nutzen kann, um sich dort aufzuhalten, sich die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen, runterzublicken auf das, was sich auf der südlichen Hälfte des Platzes abspielt. Das eine oder andere Café, eine Pizzeria mit Terrasse in die oberen Stockwerke des Gebäudes integrieren, was zum Verweilen einlädt, auch für Speis und Trank wäre gesorgt – vielleicht sogar auch an Wochenenden…
Einfach nur eine Miniausgabe des Schleckerlandes, das in den Neuwiesen nun verkauft wurde, mitten in die Stadt hineinzusetzen, das ist architektonisch primitiv und wird immer ein Fremdkörper dort bleiben – angesichts der Spitzdächer ringsum. Solche quadratisch-praktischen, rechteckigen, flachen Kästen gehören auf die andere Seite der B10 – aufs Werksgelände der WMF beziehungsweise stehen in den Neuwiesen und am Ortsausgang Richtung Eybach schon in genügend großer Zahl.

Martin Mammen, Unterböhringen
Geislinger Zeitung

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Bisher zu wenig Unterschriften

Die Bürgerinitiative gegen den Bau des Einkaufszentrums Nel Mezzo auf dem Städtischen Sportplatz Geislingen wird voraussichtlich bis Mittwoch die 1250 Unterschriften nicht zusammenbekommen, die notwendig wären, um eine Bürgerversammlung zu erzwingen. Das teilte BI-Sprecher Herbert Rapp gestern auf GZ-Anfrage mit. “Gleichwohl würde es sich für die Stadtverwaltung einfach gehören, ihre Bürger darüber zu informieren, was nun gebaut werden soll,” sagte Rapp. Am Mittwoch berät der Gemeinderat über eine Bürgerversammlung und dann über den Bebauungsplan zum Nel Mezzo.

Roderich Schmauz, Geislinger Zeitung

Gemeinderat berät Nel Mezzo

Bei seiner Sitzung am kommenden Mittwoch, dem 27. Januar, berät ab 15 Uhr der Geislinger Gemeinderat im Kapellmühlsaal im Bürohaus in der MAG darüber, ob zum geplanten Geislinger Einkaufszentrum Nel Mezzo nochmal eine Bürgerversammlung einberufen wird, wie dies die GAL will.

Danach soll der Bebauungsplan für das Einkaufszentrum auf dem Städtischen Sportplatz als Satzung beschlossen werden.

Erster Tagesordnungspunkt ist die Verabschiedung des Haushaltsplans. Außerdem geht es um die verkaufsoffenen Sonntage dieses Jahres.

Geislinger Zeitung

“Reine Verzögerungstaktik”

Die Nel-Mezzo-Projektbetreiber weisen die jüngsten Vorwürfe der gegnerischen Geislinger Bürgerinitiative als falsch und unbegründet zurück.

Die Gegner des geplanten Einzelhandels- und Fachmarktzentrums Nel Mezzo auf dem Städtischen Sportplatz in Geislingen werben derzeit um Unterstützungsunterschriften. Die Bürgerinitiative (BI), die im April 2008 mit einem Bürgerentscheid knapp gescheitert war, will dadurch noch eine Bürgerversammlung erzwingen, bevor der Gemeinderat am 27. Januar vermutlich den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan fassen wird.

Von Informationsdefiziten, wie sie die BI beklagt, könne keine Rede sein, wundert sich Heiko Bertram, der federführend für den Bauinvestor Ten Brinke das Nel Mezzo auf den Weg bringen will. Die BI würde den “guten Ruf der solventen und zuverlässig arbeitenden Unternehmensgruppe” Ten Brinke ebenso anzweifeln wie sämtliche Fachgutachten Dritter.

Nicht zuletzt wirft Bertram der “auf einen harten Kern geschmolzenen” Bürgerinitiative vor, sie streue gezielt Falschinformationen: Die Fläche des Planungsstandortes sei eben nicht vergrößert worden (dürfe aber nicht mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans verwechselt werden); das ehemalige Spielplatzgrundstück werde nicht überbaut, auf eine Dreigeschossigkeit werde verzichtet; die acht Meter hohe Lärmschutzwand zu einem Nachbarwohnhaus hin werde zu Unrecht als Ungetüm hingestellt, es handle sich dabei um eine begrünte, mit verschiedenen Materialien gestaltete, zum Teil verglaste Gebäudefassade. Die Rohrach werde renaturiert, die Uferbereiche würden gestalterisch aufgewertet, der Hochwasserschutz sei berücksichtigt.

Die Planung des Architekten Klaus von Bock bilde weiterhin die Grundlage, betont Bertram. Abänderungen seien das Resultat aus dem Abstimmungsverfahren mit Fachbehörden. “Zu jedem Zeitpunkt hätte eine weitere Bürgerinformation stattfinden können, wäre man denn mit diesem Wunsch an uns herangetreten”, argumentiert Bertram weiter. Abschließend stellt er fest: “So kurz vor Abschluss des Verfahrens sieht der Ruf nach einer solchen Veranstaltung seitens der selbst erklärten Gegner jedoch nur nach reiner Verzögerungstaktik aus.”

Roderich Schmauz, GZ

Unterschriftenliste für eine Bürgerversammlung

UNTERSCHRIFTENLISTE ZUM DOWNLOAD:  2010_01_12_Unterschriftenblatt_Buergerversammlung

Wir beantragen nach § 20a Absatz 2 der Gemeindeordnung eine Bürgerversammlung zu folgendem Thema:

Bebauungsplan „Sondergebiet Städtischer Sportplatz“


Hierbei soll auf folgende Aspekte eingegangen werden:

Bebauungsplan: Vorstellung des neuesten Standes, insbesondere der Veränderungen seit der ersten öffentlichen Auslegung vom 7. Juli 2009.

GMA Gutachten: Nachweis des unabdingbaren Bedarfs.

Verkehrsgutachten: Vorstellung und Nachtrag, veränderte Planung und Ergänzung der nicht untersuchten Knotenpunkte und Verkehrswege (z.B. reduziertes Parkplatzangebot und die Auswirkung auf die Wohngebiete)

Umweltgutachten: Wurde nicht erstellt. Vorstellung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages und Nachtrag zu Veränderungen seit der Erhebung. Vorstellung der Stellungnahme der Naturschutzverbände.

Lärmgutachten: Vorstellung des Lärmgutachtens und Ergänzung aufgrund der Veränderungen seit seiner Erstellung. Auswirkungen für die Anwohner der Gebäude Bahnhofstrasse 91 bis 101, Werkstrasse 3 bis 29, Eybstrasse 84 und der Albwerkstrasse 6 bis 8.

Einwendungen: Vorstellung der eingegangenen Einwendungen.

Begründung:

Nach §20a Absatz 1 der Gemeindeordnung soll der Gemeinderat einmal im Jahr eine Bürgerversammlung anberaumen. Es sollen wichtige Themen mit den Einwohnern erörtert werden.

In Geislingen wurde die letzte Bürgerversammlung nach §20a der Gemeindeordnung im Jahr 2007 durchgeführt.

Das Thema Bebauungsplan „Sondergebiet Städtischer Sportplatz“ ist eine wichtige Gemeindeangelegenheit, zu der dringender Informations- und Erörterungsbedarf besteht. Die Sorge besteht, dass wichtige Belange bei der Planung nicht in angemessener Weise berücksichtigt werden.